Allgemeine Geschäftsbedingungen Coaching & Beratung

1. Allgemeines
Georg Breiner führt als Auftragnehmer (AN) Coaching und Beratung gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für den Klienten als Auftraggeber (AG) durch. Mit der Beauftragung gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichungen von diesen AGB müssen schriftlich vereinbart werden. Die von AG und AN abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Insbesondere schuldet AN nicht ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Die Stellungnahmen und Empfehlungen von AN bereiten die unternehmerische Entscheidung des AG vor. Sie können sie in keinem Fall ersetzen. AN ist berechtigt, Hilfskräfte, sachverständige Dritte und andere Erfüllungsgehilfen zur Durchführung eines Beratungsvertrages heranzuziehen. Beratungsleistungen in Rechts- und Steuerfragen werden von AN auf Grund der geltenden Bestimmungen weder zugesagt noch erbracht.  AN erbringt Beratungsleistungen auf der Grundlage der von AG oder seinen Beauftragten zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Diese werden von AN nur bedingt auf Plausibilität überprüft. Die Gewähr für ihre sachliche Richtigkeit und für ihre Vollständigkeit liegt bei AG.

2. Angebote, Honorare
Die Angebote sind freibleibend. Änderungen vorbehalten. Alle Honorare verstehen sich in Euro.
Für Coaching- und Beratungsleistungen werden die angebotenen Honorare berechnet. Findet das Coaching bzw. die Beratung außerhalb Wiens statt, werden zusätzlich Reise- und Übernachtungskosten in angemessenem Rahmen berechnet.
Solange keine Kostenzusage von anderer Stelle vorliegt, gilt AG als Schuldner des Coaching- bzw. Beratungs-Honorars. Eigenanteile für geförderte Coaching- Pakete sind vor der ersten Stunde zu bezahlen. Honorare sind, wenn nichts anderes vereinbart wurde, sofort nach Rechnungsstellung und ohne Abzug fällig. Die Zurückbehaltung von Honoraren und/oder die Aufrechnung sind nur zulässig, wenn die Ansprüche von AN anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

3. Absage eines Termins
Eine kostenfreie Absage der Coaching- bzw. Beratungs-Sitzung ist bis 24 Stunden vor dem Termin möglich, bei Montagsterminen bis Freitag 13.00 Uhr, danach wird das Honorar in voller Höhe fällig. Mit der Vereinbarung eines Termins zum Erstgespräch akzeptiert AG diese Regelung.

4. Copyright
Alle an AG ausgehändigten Unterlagen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, in der vereinbarten Vergütung enthalten. Das Urheberrecht an den Unterlagen gehört AG, sofern nichts anderes auf den Unterlagen vermerkt ist. AG ist es nicht gestattet, Unterlagen ohne schriftliche Zustimmung von AN ganz oder auszugsweise zu reproduzieren und/oder Dritten auch nicht unentgeltlich zugänglich zu machen.

5. Versicherungsschutz
AG trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb der Coaching-Sitzungen und kommt für eventuell verursachte Schäden selbst auf. Coaching ist keine Psychotherapie und kann diese nicht ersetzen. Die Teilnahme setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus. Veranstalter von Team-Coachings, Seminaren, Workshops usw. ist immer AG. Die Teilnehmer haben deshalb keinen Versicherungsschutz durch AN.

6. Haftung
Die Informationen und Ratschläge in Coaching-Sitzungen sowie in allen Dokumentationen sind durch den Coach sorgfältig erwogen und geprüft. Bei der Tätigkeit von AN handelt es sich um eine reine Dienstleistungstätigkeit. Ein Erfolg ist daher nicht geschuldet. Eine Haftung wird ausgeschlossen. Der Versand bzw. die elektronische Übertragung jeglicher Daten erfolgt auf Gefahr von AG. Jegliche Haftung für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen nach § 1 des Beratungsvertrages ist auf die Partnerschaft und auf den jeweiligen Leistungserbringer begrenzt. Im Falle einer mangelbehafteten Leistung ist AN nach angemessener Mängelrüge zur Nachbesserung berechtigt. Bei zweimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung stehen AG die gesetzlichen Rechte zu.

7.Vertraulichkeit
AN verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten von AG auch nach der Beendigung des Vertrages unbegrenzt Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren. Darüber hinaus verpflichtet sich AN, die zum Zwecke der Beratertätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen.

8. Mitwirkungspflicht von AG
Das Coaching erfolgt auf der Grundlage der zwischen den Parteien geführten vorbereitenden Gespräche. Es beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. AN möchte in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam machen, dass Coaching ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess ist und bestimmte Erfolge nicht garantiert werden können. AN steht AG als Prozessbegleiter und Unterstützung bei Entscheidungen und Veränderungen zur Seite – die eigentliche Veränderungsarbeit wird von AG geleistet. AG muss daher bereit und offen sein, sich mit sich selbst und seiner Situation auseinanderzusetzen.

9.Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit AG einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hier durch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

10. Gerichtsstand
Gerichtstand ist das zuständige Handelsgericht Wien. Es gilt das Recht der Republik Österreich.